Den kompletten Überblick über die Lokale und Gaststätten in Berlin gibt es hier: Restaurants in Berlin
Das deutsche Patent und Markenamt schreibt zu geschützen Begriffen rund um die Currywurst:
Beim Blick in das Markenregister in DPMAregister stellt sich die Frage, was wohl der „Spirit of Currywurst“ (DE 302009019187) ist, ob es wirklich einen „Wurstdurst“ (DE 302012048308) gibt und wie „Comedy und Currywurst“ (DE 302016211722) zusammenpassen? Auf jeden Fall sind diese Zeichen als Marken registriert. Und sei es, weil sie als Bildmarke eine bestimmte graphische Gestaltung aufweisen.
Nicht als Marke eingetragen, weil für die Allgemeinheit freihaltebedürftig und nicht unterscheidungskräftig, sind zum Beispiel der Begriff „Currywurst“ (DE 302314725), „It’s Currywurst time“ (DE 3020110219834), „Knusper-Currywurst“ (DE 3020100324120) und „Currywurst Quickie“ (DE 3020182144709).
Als sogenannte Kollektivmarken registriert sind die „Berliner Currywurst mit Darm“ (DE 302015054263) und „Berliner Currywurst ohne Darm“ (DE 302015054262). Kollektivmarken können zum Beispiel von eingetragenen Vereinen für ihre Mitglieder angemeldet werden. Anders als bei Individualmarken können Kollektivmarken ausschließlich aus Angaben zur Bezeichnung der geographischen Herkunft der Waren bestehen, hier „Berliner Currywurst“.
Curry-Wurst Buden können also aufatmen. Man kann die Wurst auf die eigene Karte nehmen, ohne eine Markenverletzung zu begehen. In der DDR wurde die Version im Übrigen als Ketwurst bezeichnet. Mittlerweile ist die DDR aber Geschichte und dieser Name auch.